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Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

RADTELIER GmbH
Thalkirchner Str. 210 / Gbd. 5
81371 München
 

Stand: Mai 2026
 

§ 1 Geltungsbereich
 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der RADTELIER GmbH (nachfolgend „RADTELIER“) und ihren Kunden über die Durchführung von Reparatur-, Wartungs-, Diagnose- und Serviceleistungen an Fahrrädern und E-Bikes sowie für den Verkauf von Fahrrädern, E-Bikes, Zubehör, Ersatzteilen und sonstigen Waren.


(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, RADTELIER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


§ 2 Vertragsschluss


(1) Angebote von RADTELIER sind freibleibend und unverbindlich.


(2) Ein Vertrag kommt durch Auftragserteilung des Kunden und Annahme durch RADTELIER zustande.

(3) Freigaben, Zustimmungen, Auftragserweiterungen oder Kostenfreigaben können rechtswirksam auch per E-Mail, WhatsApp, SMS oder vergleichbare elektronische Kommunikationsmittel erfolgen.

§ 3 Kostenvoranschläge

(1) Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

(2) Ergeben sich während der Durchführung der Arbeiten zusätzliche erforderliche Leistungen oder Mehrkosten, wird RADTELIER den Kunden hierüber informieren und dessen Zustimmung einholen.

(3) Zusätzliche Arbeiten werden grundsätzlich nicht ohne vorherige Freigabe des Kunden ausgeführt.

§ 4 Diagnoseleistungen

(1) Für Diagnose-, Fehleranalyse-, Prüf- und Begutachtungsleistungen wird eine Diagnosepauschale in Höhe von 79,00 € inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben.

(2) Die Diagnosepauschale ist unabhängig vom Ergebnis der Diagnose sowie unabhängig von einer anschließenden Reparaturbeauftragung geschuldet.

(3) Die Diagnosepauschale wird auch dann fällig, wenn der Kunde nach Durchführung der Diagnose keine Reparatur beauftragt.

§ 5 Ersatzteile und Sonderbestellungen

(1) Für Reparaturen dürfen Originalteile oder technisch gleichwertige Ersatzteile verwendet werden.

(2) Speziell für den Kunden bestellte Waren, Sonderanfertigungen oder individuell beschaffte Ersatzteile sind von Rückgabe, Umtausch und Stornierung ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Gewährleistungsfall vorliegt.

(3) RADTELIER ist berechtigt, für Sonderbestellungen angemessene Anzahlungen zu verlangen.

§ 6 Zahlung

(1) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Rechnungen der RADTELIER GmbH unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Die Zahlung kann in bar, per EC-/Debitkarte, Kreditkarte oder über sonstige von RADTELIER angebotene Zahlungsmethoden erfolgen.

(3) RADTELIER ist berechtigt, die Herausgabe von Fahrzeugen, Ersatzteilen, Zubehör oder sonstigen Gegenständen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus dem jeweiligen Auftrag resultierenden Forderungen zu verweigern.

§ 7 Zahlungsverzug

(1) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) RADTELIER ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

(3) Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

(4) Sämtliche Kosten, die durch die Beitreibung offener Forderungen entstehen, insbesondere Mahn-, Inkasso-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, gehen im gesetzlich zulässigen Umfang zu Lasten des Kunden.

§ 8 Zurückbehaltungsrecht und Werkunternehmerpfandrecht

(1) RADTELIER steht wegen sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag ein gesetzliches Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB an dem übergebenen Fahrzeug sowie den mit übergebenen Zubehör- und Ausrüstungsgegenständen zu.

(2) RADTELIER ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zurückzubehalten.

(3) Erfolgt trotz Fälligkeit und Mahnung keine Zahlung, ist RADTELIER berechtigt, die ihr gesetzlich zustehenden Rechte aus dem Werkunternehmerpfandrecht geltend zu machen.

§ 9 Anzahlungen und Vorauszahlungen

(1) RADTELIER ist berechtigt, insbesondere bei Sonderbestellungen, individuell beschafften Ersatzteilen, hochpreisigen Komponenten oder umfangreichen Reparatur- und Umbauarbeiten angemessene Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.

(2) Die Durchführung der beauftragten Leistungen kann von der vorherigen Zahlung einer vereinbarten Anzahlung abhängig gemacht werden.

(3) Im Falle einer Stornierung von Sonderbestellungen durch den Kunden bleibt der Anspruch von RADTELIER auf Ersatz bereits entstandener Aufwendungen, Bestellkosten und nicht mehr stornierbarer Beschaffungskosten unberührt.

§ 10 Vom Kunden bereitgestellte Teile

(1) Werden vom Kunden bereitgestellte Ersatzteile, Zubehörteile oder Komponenten verbaut, übernimmt RADTELIER keine Haftung für deren Qualität, Eignung, Kompatibilität oder Funktion.

(2) Eine Gewährleistung für Schäden oder Folgeschäden, die auf kundenseitig bereitgestellte Teile zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Tuning, Fremdumbauten und Softwareänderungen

(1) Für Schäden, Funktionsstörungen, Sicherheitsmängel, Garantieverluste oder Softwareprobleme, die auf Tuningmaßnahmen, Manipulationen, nicht herstellerfreigegebene Umbauten oder Fremdsoftware zurückzuführen sind, übernimmt RADTELIER keine Haftung.

(2) Dies gilt insbesondere für Veränderungen an Motor-, Akku-, Schaltungs-, Steuerungs- oder Sicherheitssystemen.

(3) RADTELIER behält sich vor, Fahrzeuge mit erkennbaren Tuningmaßnahmen oder nicht zulässigen Umbauten nicht zu bearbeiten.

§ 12 Hersteller-Software und Online-Dienste

(1) Moderne E-Bikes und Fahrräder können von Software, Apps, Cloud-Diensten oder Online-Plattformen der jeweiligen Hersteller abhängig sein.

(2) RADTELIER haftet nicht für Einschränkungen, Funktionsstörungen, Datenverluste oder Ausfälle, die auf Hersteller-Software, Hersteller-Apps, Serverausfälle, Cloud-Dienste, Kontosperrungen oder Änderungen durch den Hersteller zurückzuführen sind.

(3) Gleiches gilt für die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Softwareupdates oder Herstellerleistungen.

§ 13 Probefahrten

(1) Probefahrten erfolgen ausschließlich nach Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises sowie Unterzeichnung der hierfür vorgesehenen Probefahrtvereinbarung.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig, sachgemäß und unter Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.

(3) Der Kunde haftet für sämtliche während der Probefahrt verursachten Schäden, Verkehrsverstöße, Bußgelder, Abschleppkosten und sonstigen Kosten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Eine vereinbarte Selbstbeteiligung ergibt sich aus der jeweils unterzeichneten Probefahrtvereinbarung.

§ 14 Abholung von Fahrzeugen

(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten wird der Kunde über die Abholbereitschaft informiert.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb angemessener Frist abzuholen.

(3) Wird ein Fahrzeug nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt, ist RADTELIER berechtigt, Lagerkosten in Höhe von 5,00 € pro Kalendertag zu berechnen.

(4) Erfolgt trotz schriftlicher Aufforderung und angemessener Nachfristsetzung keine Abholung, ist RADTELIER berechtigt, von seinem gesetzlichen Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB Gebrauch zu machen.

(5) RADTELIER ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen zurückzubehalten.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der RADTELIER GmbH.

(2) Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig.

§ 16 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Keine Gewährleistung besteht insbesondere für:

  • gewöhnlichen Verschleiß,

  • altersbedingte Materialermüdung,

  • alters- und nutzungsbedingte Kapazitätsverluste von Akkus,

  • unsachgemäße Nutzung,

  • Unfallschäden,

  • Witterungseinflüsse,

  • Schäden durch Fremdreparaturen oder Fremdeingriffe,

  • Schäden infolge von Tuningmaßnahmen oder nicht freigegebenen Umbauten.

 

(3) Garantieansprüche gegen Hersteller richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.

§ 17 Haftung

(1) RADTELIER haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von RADTELIER.

§ 18 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von RADTELIER.

§ 19 Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

RADTELIER ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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